Österreichs Start-up Paket: Was hinter den 185 Millionen steckt

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ÖVP & SPÖ haben sich heute auf ein Start-up Paket geeinigt, dass Österreichs Jungunternehmen mit 185 Mio. € unter die Arme greift. Die Details gib't hier:

Wie im Mai von Bundeskanzler Kern angekündigt werden Österreichs Start-ups nun weiter gefördert. Mit dem sogenannten Start-up Paket, das über drei Jahre hinweg ein Volumen von 185 Millionen umfasst, möchte die Regierung ihren Worten nun Taten folgen lassen.

Mahrer: Start-Up-Paket stärkt Gründerland Österreich

Wirtschaftsstaatssekretär Harald Mahrer kämpft schon seit längerer Zeit für eine bessere Ausgangslage heimischer Jungunternehmen. Mit der Gründerland Strategie wurden bereits die fünf wichtigsten Handlungsbereiche für die Politik festgelegt. Dazu zählen Innovation, Finanzierung, Bewusstseinsbildung, Netzwerke sowie Infrastruktur und Regulatorik.

Mittels des Start-up Pakets, das heute vom Ministerrat beschlossen wurde, möchte man zudem die Start-ups von heute als Arbeitgeber von morgen fördern. Wenn es gelingt, die Gründungsintensität in Österreich zu steigern, könnten bis 2020 100.000 neue Jobs geschaffen werden. „Dieses Paket bringt einen Turbo für die heimische Start-up-Szene. Mit dem frischen Geld schaffen wir neue Jobs und können bis 2020 50.000 neue Gründungen auslösen. Wir heben damit die Gründerland-Strategie auf die nächste Ebene“, so Mahrer.

Weitere zentrale Punkte des Pakets sind bestehende Stärken auszubauen, Potentiale zu realisieren und Entwicklungshemmnisse, vor allem im Hinblick auf den Abbau bürokratischer Hürden für Gründungen, zu beseitigen.

Das Maßnahmenpaket im Überblick

Digitaler One-Stop-Shop für Gründer

Derzeit dauert die Gründung einer GmbH in Österreich rund 8 Tage, der EU-Durchschnitt liegt bei 3,4 Tagen. Im Sinne des Abbaus der Bürokratie soll dieser Prozess mittels Stärkung des e-Governments vorangetrieben werden, was zu weniger Behördenwegen für angehende Gründer führen soll. Ziel des Pakets ist es, diese Maßnahme bis zum ersten Quartal 2017 umzusetzen.

Gründungs-Fellowships für Akademische Spin-Offs

Nach Vorbild der ETH-Zürich sollen Wissenschaftler und Studierende mit innovativen Ideen leichter ein eigenes Unternehmen aufbauen können. Mit dem Fellowship können Gehaltskosten finanziert und der Zugang zu akademischen Infrastrukturen gewährleistet werden. Die Vergabe der Fellowships erfolgt Wissenstransferzentren kompetitiv durch ein Board, das insbesondere mit Wirtschaftsvertretern aus dem Risikokapitalbereich besetzt ist. Die Maßnahme wird mit 5 Mio. € pro Jahr (für 3 Jahre) finanziert; damit können rund 50 Gründerinnen und Gründer in Teams unterstützt werden.

Neues Start-up-Visum im Rahmen der Rot-Weiß- Rot-Karte

Die derzeitige Regelung, geltend für selbstständige Schlüsselkräfte soll für Start-ups geöffnet werden. Der Antragssteller erhält dabei eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für eine selbstständige Tätigkeit in Österreich, ausgestellt auf ein Jahr, mit der Option auf Verlängerung.

Bedingungen für das Startup-Visa sind die Gründung in Österreich, eine aktive Rolle des Antragsstellers in der Geschäftsführung des Unternehmens & finanzielle Mittel von mindestens 50.000€ (davon min. 50% Eigenkapital).

Fachkräfte sichern

Der zusätzliche Bedarf an Programmierern wird in der Mangelberufsliste in verschiedenen Wirtschaftsbereichen abgebildet.

24h-Quickcheck bei Förderanfragen

Auf der FFG-aws-Plattform können Gründer sich rasche Information zu geeigneten, bundesweiten Förderangeboten holen. Damit wird insbesondere Erstantragstellern der Weg durch die Förderung geebnet – außerdem gibt es innerhalb von 24 Stunden auch eine erste Vorab-Einschätzung zur abgegebenen Anfrage.

Patentscheck für Start-ups

Um die Wertschöpfung von Start-ups in Österreich nachhaltig abzusichern sollen Ideen, Technologien, Marken und Produkte von Start-ups verstärkt geschützt werden. Start-ups erhalten dazu eine Gutschrift von €10.000 für Leistungen der Patentämter. Es können damit Leistungen (z.B. rasche Abklärung, ob Patentschutz möglich ist, qualifizierte Informationsansuchen zum weltweiten Stand der Technik in relevanten Bereichen, Patentierungskosten und Vertretungskosten für österreichische und internationale Patentanmeldungen etc.) bezahlt werden. Umsetzungsbeginn ist noch 2016.

Förderung von Lohnnebenkosten für innovative Start-ups

Die Förderung von Lohnnebenkosten für besonders innovative und wachstumsstarke Start-ups setzt einen weiteren wichtigen Meilenstein um Österreich als attraktiven Start-up-Standort zu positionieren. Damit soll nicht nur das Wachstum von Start-ups in der schwierigen Aufbauphase erleichtert werden, sondern auch ein Beschäftigungsimpuls in neu gegründeten Unternehmen gesetzt werden.

Künftig werden die Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) für 3 Mitarbeiter für 3 Jahre mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund EUR 100 Mio. gefördert. Neuanträge mit einer Laufzeit von 3 Jahren können in diesem Gesamtvolumen bis Ende 2019 gestellt werden. Ende 2018 wird die Effizienz des Förderprogramms evaluiert und eine mögliche budgetäre Aufstockung geprüft.

Die Lohnnebenkostenbestandteile sind (geförderte Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) in %):

  • Krankenversicherung 3,78 %
  • Unfallversicherung 1,30 %
  • Pensionsversicherung 12,55 %
  • Arbeitslosenversicherung 3,00 %
  • IESG-Beitrag 0,35 %
  • Wohnbauförderung 0,50 %
  • BMSVG (Mitarbeitervorsorge) 1,53 %
  • Familienlastenausgleichsfonds FLAF 4,50 %
  • Kommunalsteuer 3,00 %
  • Regionale Abgaben (U-Bahnsteuer, Kammerumlage, etc.) 0,40 %

Das neue Förderungsprogramm für Lohnnebenkosten von innovativen Start-ups wird durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ab 1. Jänner 2017 abgewickelt. Die aws fördert dabei die nachweislich bezahlten Dienstgeberbeiträge einmal jährlich.

aws Business-Angel-Fonds wird neu dotiert

Der Fonds verdoppelt die Investments ausgewählter Business Angels in junge, rasch wachsende Technologieunternehmen im Rahmen von Ko-Investitionsvereinbarungen. Gemeinsam mit diesen und EU-Mitteln bringt das Start-ups zusätzlich 20 Mio. Euro.

Neue Risikokapitalprämie für Investoren

Fördert Beteiligungen durch Investoren, die Geschäftsanteile an innovativen Start-ups erwerben. Unterstützt werden kumulierte Investitionsbeträge bis zu 250.000 pro Jahr, wobei maximal 20 % des Beteiligungsbetrags rückerstattet werden.

Das Programm fördert, abgewickelt durch die aws, Beteiligungen durch Investoren, die Geschäftsanteile an jungen, innovativen Start-ups erwerben.

  • Die Einreichung erfolgt online über den aws-Fördermanager.
  • Bezugsfähig sind natürliche und juristische Personen, ausgenommen Fonds.
  • Als Beteiligungen gelten hierbei Investitionen in das Eigenkapital.
  • Das investierte Kapital muss nicht zweckgebunden sein.

Die Maßnahme gilt befristet für drei Jahre und wird rechtzeitig vor Auslaufen auf ihre Wirksamkeit bzw. allfällige Verlängerung evaluiert.

Neue Rechtsform Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft (MiFiG)

Für Privatinvestoren soll es attraktiver werden, Risikokapital für Klein- und Mittelbetriebe zur Verfügung zu stellen. Für Investoren in eine MiFiG gibt es bis 15.000 Euro Steuerbefreiungen für Ausschüttungen.

Für die Risikokapitalprämie und dem Programm zur Förderung von Lohnnebenkosten wurden Start-ups definiert als

  • jung
  • mit ihrer Technologie oder ihrem Geschäftsmodell innovativ
  • mit signifikantem Mitarbeiter- oder Umsatzwachstum

Die Alternative dazu ist ein Start-up, das

  • jung ist
  • in den 2 Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt der aws/FFG in Anspruch genommen hat

Laut Wirtschaftsministerium treffen diese Definitionen derzeit auf rund 1000 Neugründungen pro Jahr zu.

Ein guter Start, Österreich zum Gründerland Nummer 1 zu machen.

 

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Image Credit: photonews.at/Georges Schneider